Welche Leistungsnachweise erfordert der Erwerb des Baccalauréats?

1. Mündliche Prüfung nach Abschluss des deutschen Abiturs

  • Prüfung in Anwesenheit eines frz. Prüfungsbeauftragten
  • Prüfungsdauer: 30 Minuten insgesamt
  • Zwanzigminütige Prüfung durch Kursleiterin oder –leiter des Leistungskurses Französisch, zehnminütige Prüfung durch Inspecteur
  • Prüfungsgegenstand: abgesprochene literarische Themen, von deutscher Prüferin bzw. deutschem Prüfer ausgewählt

2. Einbringung folgender Einzelnoten zur Berechnung der Durchschnittsnote

  • Note der mündlichen Zusatzprüfung in Französisch
  • Vier Endnoten in Histoire oder Géographie aus den Halbjahren 11/1 bis Jahrgangsstufe 12/2 (jeweils in den Fach, in dem nicht die schriftliche Prüfung abgelegt wird).
  • Note der Abiturarbeit im Leistungskurs Französisch (Note der französischen Seite, die eine eigene Korrektur vornimmt)
  • Note der Abiturarbeit in Histoire oder Géographie (Note der französischen Seite, die eine eigene Korrektur vornimmt)
  • Note der Abiturarbeit im 2. Prüfungsfach (deutsche Note)
  • Note im 4. Prüfungsfach (mündlich; deutsche Note)

Die Noten aus den ersten vier Bereichen sind für das reine Bestehen des Baccalauréat (bei 10 von 20 frz. Punkten) relevant, die aus den beiden letzten Bereichen werden zusätzlich zur Festsetzung der Mention, d.h. des Prädikates herangezogen (ab 12/20 Punkten).

Der Erwerb des Baccalauréat wird vom zuständigen französischen Rectorat in einem Diplôme du Baccalauréat mit Nennung der Série (frz. Abiturprüfungsprofil) und - bei entsprechenden Leistungen - einer Mention (Prädikatsauszeichnung) beurkundet. Aufgrund der Fächerkombination in der MSS kann fast allen erfolgreichen Schülerinnen und Schülern die Série S ( = scientifique = naturwissenschaftliches Abiturprüfungsprofil) zuerkannt werden. Dieses Prüfungsprofil gilt in Frankreich als das anspruchsvollste Prüfungsprofil.