Häufige Fragen zur Schulbuchausleihe

Fragen, die im Folgenden oder im Portal der Schulbuchausleihe (siehe unter Links) beantwortet werden, werden nicht mehr per E-Mail beantwortet. Viele Antworten finden Sie auch unter:
https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html

Die aktuellen Schulbuchlisten finden Sie unter Service - Downloads.

 

Häufig gestellte Fragen der Eltern des Otto-Schott-Gymnasiums

Wie handle ich, wenn ich die Anmeldefrist versäumt habe?

Die Schule entscheidet nicht über eine nachträgliche Zulassung zur Schulbuchausleihe, wenn die Anmeldefrist versäumt wurde. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Schulamt der Stadt Mainz.

Link zum Schulamt der Stadt Mainz

Was ist, wenn ein Schulbuch mitten im Schuljahr verloren geht?

Bitte melden Sie den Verlust umgehend im Sekretariat. Der Verlust von Büchern der Klassen 5 bis 9 wird im Sekretariat II gemeldet, der Verlust von Büchern der Oberstufe im Sekretariat III. Bitte kaufen Sie das verlorene Buch nicht eigenständig nach! Ihr Kind bekommt ein neues Buch und Sie müssen Schadensersatz leisten.

Was ist, wenn Schäden an Büchern direkt beim Erhalt bemerkt werden?

Am Tag der Ausleihe kontrolliert IHr Kind daheim die Bücher auf Schäden und vermerkt diese auf einem separaten Zettel.

Bei der Schulbuchausleihe am Schuljahresanfang werden die Bücher mit den Zetteln der Schäden innerhalb der ersten 14 Tage kurzzeitig klassenweise eingesammelt, so dass die Schäden in den Sekretariaten kontrolliert und abgestempelt werden können.

Bei Schulbuchausgaben im laufenden Schuljahr kommt der/die SchülerIn innerhalb von 14 Tagen mit den Büchern, dem Zettel, auf dem die Schäden notiert sind und der Kopie des Ausgabescheins in das Sekretariat, um die Schäden kontrollieren und abstempeln zu lassen.

Für Bücher, die nach der Frist von 14 Tagen im Sekretariat vorgelegt werden, dürfen wir keine Schäden mehr abstempeln und es wird ggf. Schadenersatz fällig.

Schulbuchlisten für das eigene Kind einsehen

Eine Schulbuchliste für Ihr Kind finden Sie, wenn Sie sich mit dem Anmeldecode im Elternportal der Schulbuchausleihe registrieren. Der Anmeldecode wurde Ihrem Kind in der Schule ausgeteilt (künftige Klasse 5: den Sie von der Schule zugeschickt bekommen haben). Die Registrierung zur Einsichtnahme der Schulbuchlisten verpflichtet nicht automatisch zur Teilnahme an der Ausleihe!

Eine Schulbuchliste für alle Klassen wird auf der Homepage des OSG veröffentlicht. Hier können Sie die Bücher heraussuchen, die Ihr Kind benötigt.

Registrierung und Teilnahme an der Ausleihe im Internet

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht automatisch zur Teilnahme an der Ausleihe führt.

Ein oder mehrere Bücher fehlen bei der Auslieferung zu Beginn des Schuljahres
  • Ursache 1):
    Zu Beginn des Schuljahres sind noch nicht alle Bücher vorhanden, die ausgeliefert wurden. Auf dem Ausleihschein Ihres Kindes ist das Buch aufgeführt mit dem Hinweis: „folgt später“.
  • Ursache 2):
    Für jeden Schüler der Schule müssen vor den Sommerferien in einem Computerprogramm die Fächer mit einem Häkchen versehen werden, die der Schüler im folgenden Schuljahr haben wird. Fehlt ein Häkchen oder wurde ein Häkchen versehentlich falsch gesetzt, fehlt auch das Buch oder es wird ein falsches Buch geliefert. Das Team aus Sekretärinnen und Lehrern, die die Schulbuchausleihe an der Schule betreuen, bemüht sich stets, alle Aufgaben gewissenhaft auszuführen. Der Schüler meldet einen Fehler bitte umgehend im Sekretariat II (Orientierungsstufe und Mittelstufe) oder im Sekretariat III (Oberstufe).  
Wann erhält mein Kind das fehlende Buch?

Fehlende Bücher werden so bald wie möglich nachgeliefert. Die Schule kann keine Zeitangabe machen.

Schutzumschlag und Beschriftung mit dem Namen des Schülers

Bitte verwenden Sie unbedingt einen wieder ablösbaren Schutzumschlag!
Bitte notieren Sie auf diesem Umschlag deutlich Name und Klasse Ihres Kindes. So kann ein verlorenes Buch schneller wieder zum Besitzer gebracht werden. Mitschüler und Lehrer können anhand der Barcodes auf den Büchern nicht den Besitzer des Buches zuordnen. Name und Klasse hingegen können umgehend zugeordnet werden!

Wann und wo bezahle ich die ausgeliehenen Bücher?

Der Schulträger (Schulamt der Stadt Mainz) zieht die Ausleihgebühr ein.

Was ist der Unterschied zwischen der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe?

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenfrei (unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Informationen zur entgeltlichen Ausleihe

Informationen zur unentgeltlichen Ausleihe

Ein Buch war bei der Rückgabe verschwunden und ist wieder aufgetaucht

Sie erhalten für ein nicht zurückgegebenes Buch eine Zahlungsaufforderung. Wenn das verlorene Buch doch wieder gefunden wird, wenden Sie sich direkt an das Schulamt.

Link zum Schulamt der Stadt Mainz

Warum kann ich z.B. keinen Atlas ausleihen?

Beträgt die Nutzungsdauer mehr als drei Schuljahre, müssen diese Unterrichtsmaterialien auf eigene Kosten angeschafft werden (z.B. Atlas, Bibel). Von der Ausleihe ausgenommen sind auch ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) und sonstige Materialien (wie Formelsammlungen, Wörterbücher, Lektüren, Taschenrechner sowie Schreib- und Zeichenmaterial). Hierzu zählen auch Noten (Bläserklassen!).

Was mache ich mit den entliehenen Büchern, wenn mein Kind die Schule wechselt?

Bitte vereinbaren Sie mit dem Sekretariat II (Orientierungs- und Mittelstufe) oder mit dem Sekretariat III (Oberstufe) einen Termin zur Schulbuchrückgabe.

Mail: sekretariate.osg@stadt.mainz.de

Tel.: 06131-906560